Preise

Preise für Übersetzungen (auch für beglaubigte Übersetzungen)

Die Preisgestaltung bei Übersetzungen (auch für beglaubigte Übersetzungen) ist auf dem Übersetzungsmarkt sehr unterschiedlich (wie die Qualität). Eine staatliche "Gebührenordnung" für Übersetzer oder Dolmetscher gibt es nur insoweit, als sie für Gerichte und Behörden gemäß JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) tätig werden. Das JVEG kann allerdings als Anhaltspunkt für die Angemessenheit einer Vergütung auch außerhalb seines Anwendungsbereiches gelten.

Gem. § 11 JVEG (Stand 21.12.2020) beträgt das Honorar für eine Übersetzung 1,80 € für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes, wenn der Text dem Übersetzer in editierbarer elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird (Grundhonorar). Andernfalls beträgt das Honorar 1,95 € für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar). Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls besonders erschwert, insbesondere wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes oder einer besonderen Eilbedürftigkeit, so beträgt das Grundhonorar 1,95 € und das erhöhte Honorar 2,10 €.

Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache. Wäre eine Zählung der Anschläge mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, wird deren Anzahl unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der Anschläge je Zeile nach der Anzahl der Zeilen bestimmt. Für eine oder mehrere Übersetzungen desselben Auftrages beträgt das Honorar mindestens 20 Euro.

Folgende Berechnungsmöglichkeiten sind am Markt, über das JVEG hinaus, üblich:

1. Berechnung pro Wort
2. Vereinbarung eines Pauschalpreises

Bei der Berechnung pro Wort oder Zeile wird manchmal der Ausgangstext als Maßstab genommen, manchmal der übersetzte Text.

Ein Pauschalpreis wird häufig bei Urkunden und Büchern vereinbart, bei Büchern auch eine gewisse prozentuale Beteiligung des Übersetzers bei höheren Verkaufszahlen.

Sind vom Übersetzer besondere Recherchen durchzuführen, wird insoweit auch eine besondere Vergütung vereinbart.

Für äußerst kurzfristige Übersetzungen kann ein Zuschlag erhoben werden, für längere Texte kann ein Preisnachlass gewährt werden.

Sofern Sie für meine beglaubigte Übersetzung eine "Apostille" oder "Legalisation" benötigen und ich Ihnen dabei behilflich bin, kann auch eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.

Sie sehen, so individuell wie der Auftrag muss auch der Preis sein.

Legen Sie Wert auf eine professionelle Übersetzung und ist es Ihnen wichtig, dass die Übersetzung dem Original entspricht (und nicht nur „so ungefähr“)? Dann sollten Sie mich kontaktieren

Fragen Sie mich nach einem für Sie unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Dazu benötige ich den zu übersetzenden Text (um seine Länge und Schwierigkeit einschätzen zu können), den ich in jedem Fall absolut vertraulich behandele. Selbstverständlich bin ich gerne bereit, Ihnen auch eine gesonderte Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen.

Zumeist erhalte ich diese Texte als E-Mail-Anhang. Bitte geben Sie auch an, bis zu welchen Termin Sie die Übersetzung benötigen.

Ich werde Ihnen unverzüglich ein Angebot machen. Viele Kunden bevorzugen die Vereinbarung eines Festpreises, so dass sie bereits bei Auftragsvergabe wissen, wie hoch das Übersetzerhonorar sein wird.

Preise für das Dolmetschen

Dolmetscher rechnen in der Regel nach Stunden- oder Tagessätzen ab. Die Reisezeit wird mit vergütet, Auslagen erstattet, es sei denn, es wird anders vereinbart. Auch Zeiten zur notwendigen Vorbereitung des Termins können vergütet werden.

Fragen Sie mich nach einem für Sie unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Haben Sie Dokumente oder Entwürfe, über die Sie im Dolmetsch-Termin sprechen wollen, so empfehle ich Ihnen, sie mir zuvor zu meiner Vorbereitung zuzusenden. Auch als Dolmetscher behandele ich sämtliche Anfragen, Texte und Informationen mit absoluter Vertraulichkeit. Ich bin gerne bereit, Ihnen auch eine gesonderte Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen.