Beglaubigte Übersetzungen

Das Landgericht Hannover hat mich zum “allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer für die englische Sprache” ernannt.

Ich biete als “beglaubigte Übersetzungen” bezeichnete Übersetzungen von Urkunden/Dokumenten aus dem Englischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Englische an.

Beispiele sind Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Zeugnisse, (notarielle) Verträge, Schreiben/Entscheidungen von Gerichten oder Behörden.

Diese “Beglaubigung” erfolgt gemäß Niedersächsischem Justizgesetz vom 16.12.2014 (§ 26 Abs. 1 NJG) durch den Vermerk:

"Die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung aus der ... Sprache wird bescheinigt.

Ort, Datum, Unterschrift".

Diese Bescheinigung („Beglaubigung“) ist erforderlich, falls Sie Ihre Urkunde/Ihr Dokument bei deutschen Behörden vorlegen möchten.

Möchten Sie die Urkunde/Ihr Dokument bei ausländischen Behörden vorlegen, so kann zusätzlich zu meiner „beglaubigten Übersetzung“ eine „Apostille“ bzw. eine „Legalisation“ durch deutsche und/oder ausländische Behörden notwendig werden.

Für die Einzelheiten sprechen Sie mich gerne an.

Bitte senden Sie mir eine für Sie unverbindliche Anfrage.

Benötigen Sie eine “beglaubigte Übersetzung” aus dem Spanischen ins Deutsche oder vom Deutschen ins Spanische, kann ich Ihnen qualifizierte allgemein ermächtigte Übersetzer empfehlen.